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StreetCrowd User Vertrag 

v1.0  26.11.2019

Dieser Vertrag (im Folgenden „Vertrag“) wird geschlossen von und zwischen

 

NECTURE GmbH

Papagenogasse 1A 

1060 Wien, Österreich

 

Geschäftstätigkeit als StreetCrowd oder StreetCrowd.com, im Folgenden „StreetCrowd“, registriert in Wien, unter der Nummer FN 430551 p,

 

und

 

Ihnen, der Auftragnehmer, im Folgenden “Auftragnehmer”, ein unabhängiger Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen. 

 

StreetCrowd und der Auftragnehmer werden im Folgenden auch jeweils als “Partei” und gemeinsam als “Parteien” bezeichnet.

 

StreetCrowd analysiert und liefert verwertbare Daten zur optimalen Positionierung bzw. effizienten Wartung von Shared-Mobility Fahrzeugen, wie z.B. Elektrorollern, E-Bikes, E-Tretrollern, Autos, o.Ä. die von Shared-Mobility-Anbietern (im Folgenden “Mobilitätsanbieter”) im öffentlichen Raum  zum Verleih zur Verfügung gestellt werden. StreetCrowd analysiert Informationen aus verschiedensten Quellen und ermittelt die optimale Positionierung von Fahrzeugen, um den Anforderungen der Mobilitätsanbieter und ihrer Kunden zu erfüllen. Darüber hinaus werden mobilitätsbezogene Microtasks (Kleinstaufgaben), im Folgenden “mobilitätsbezogene Microtasks”, identifiziert, die an den jeweiligen Fahrzeugen auszuführen sind. Auf diese Weise werden verschiedene mobilitätsbezogene Microtasks identifiziert, die in der StreetCrowd-App (im Folgenden „App“) angezeigt und dem Auftragnehmer zur Ausführung angeboten werden. Diese mobilitätsbezogene Microtasks umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, das Fahren von Fahrzeugen an Orte, an denen sie möglicherweise stärker nachgefragt werden, das Aufladen der Fahrzeuge und die Durchführung anderer Wartungsaktivitäten. Um die erbrachte Leistung abzugelten, werden zwischen den Parteien Entgelte vereinbart.  Diese Entgelte sowie weitere Einzelheiten dieser Vereinbarung, die spezifisch für einen Mobilitätsanbieter sind, werden im jeweiligen Mobilitätsanbieter-Rule Book (im Folgenden “Mobilitätsanbieter-Rule Book”) beschrieben, das eine separate Vereinbarung darstellt.

 

StreetCrowd hat nicht die Aufgabe, die durch die Datenanalyse identifizierten mobilitätsbezogenen Microtasks auszuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrdienste, Unterstützung bei der Fahrzeugwartung oder andere Aufgaben, die sich auf die Fahrzeuge eines Mobilitätsanbieters beziehen, sondern ist nur ein Anbieter von Daten und Informationen, die erforderlich sind, um die Positionierung und Aufrechterhaltung von verliehenen Fahrzeugen durch den jeweiligen Mobilitätsanbieter, mit dem StreetCrowd zusammenarbeitet, zu optimieren. Der Auftragnehmer ist ein unabhängiger Dienstleister, und ist, möchte oder war üblicherweise mit der Erbringung solcher Dienstleistungen beschäftigt und will diesen Vertrag abschließen, um die Möglichkeit zu haben mobilitätsbezogene Microtasks zu erbringen. Die mobilitätsbezogene Microtasks werden nicht von StreetCrowd durchgeführt. Deshalb muss StreetCrowd auf die Expertise des Auftragnehmers zurückgreifen, die ihre eigene Expertise ergänzt. 

 

Daher erklärt der Auftragnehmer, dass er über die notwendige Expertise, das Know-how und die Verbindungen verfügt, um die entsprechenden Leistungen für StreetCrowd, wie sie in diesem Vertrag festgelegt sind, zu erbringen. Die Annahme dieses Vertrags verpflichtet den Auftragnehmer nicht, die von StreetCrowd angebotene mobilitätsbezogene Microtasks zu übernehmen oder auszuführen. Wenn der Auftragnehmer angebotene mobilitätsbezogene Microtasks nicht ausführen möchte, kann er sich dafür entscheiden, bestimmte Microtasks nicht auszuführen und / oder die Nutzung des StreetCrowd-Service jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden. Durch diesen Vertrag oder die Nutzung des StreetCrowd-Services wird zwischen dem Auftragnehmer, StreetCrowd oder einem Drittanbieter kein Joint Venture, keine Partnerschaft, kein Arbeitsverhältnis und keine Agenturbeziehung hergestellt.

 

Jede Vertragspartei versichert, dass sie der anderen Vertragspartei während der vorvertraglichen Periode vollständige und korrekte Informationen zur Verfügung gestellt hat. Jede Vertragspartei erkennt daher an, dass sie alle Informationen erhalten hat, die für den Abschluss dieses Vertrages erforderlich sind. In Anbetracht der hier gegebenen gegenseitigen Zusagen vereinbaren die Parteien die hierin festgelegten Bedingungen. 

 

1. Zweck

 

Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen i) StreetCrowd und ii) der Auftragnehmer und allen Angestellten, Mitarbeitern, Auftragnehmern, Subunternehmern, Agenten und Vertretern vom Auftragnehmer, die mit der Erbringung von mobilitätsbezogenen Microtasks vom Auftragnehmer beauftragt werden (im Folgenden gemeinsam “Subunternehmer”), oder einem vom Auftragnehmer benannten Vertreter der zur Erbringung von mobilitätsbezogenen Microtasks an Stelle des Auftragnehmers eingesetzt wird (im Folgenden “Vertreter”).

 

Unter “Subunternehmer” fallen auch alle Mitarbeiter, Auftragnehmer, Subunternehmer und Vertreter eines Dienstleistungsunternehmens, das vom Auftragnehmer mit der Erbringung von mobilitätsbezogenen Microtasks beauftragt wird. Als Gegenleistung für die in diesem Vertrag enthaltenen Zusagen kann der Auftragnehmer mobilitätsbezogene Microtasks durchführen und die von den Parteien vereinbarten Entgelte erhalten. 

 

2. Gewährleistungen des Auftragnehmers.

 

Als Bedingung für den Abschluss dieses Vertrags mit StreetCrowd und solange der Auftragnehmer mobilitätsbezogene Microtasks erbringt, sichert der Auftragnehmer Folgendes zu:   

 

i) Gesetzliche Anforderungen. Der Auftragnehmer ist selbständig tätig und erbringt üblicherweise mobilitätsbezogene Microtasks und verfügt über sämtliche Lizenzen (insbesondere, aber nicht beschränkt auf Gewerbeberechtigung, Führerschein (falls erforderlich), usw.), Genehmigungen und Registrierungen, die für die Erbringung von mobilitätsbezogene Microtasks am jeweiligen Ort oder an den jeweiligen Orten (im Folgenden “Markt/ Märkte”), in denen der Auftragnehmer mobilitätsbezogene Microtasks erledigt, erforderlich sind. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass StreetCrowd jederzeit den Nachweis solcher Lizenzen, insbesondere aber nicht beschränkt auf Gewerbeberechtigung, Firmennummer, UmsatzsteuerID, verlangen kann. 

 

ii) Steuern & Erklärungen. Der Auftragnehmer übernimmt die alleinige Haftung für alle selbstständigen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuern und andere Berichte, die durch die Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer erforderlich sind. Der Auftragnehmer hält sich an alle lokalen Gesetze, die für die Bereitstellung von unabhängigen mobilitätsbezogenen Microtasks einschlägig und anwendbar sind. Der Auftragnehmer wird StreetCrowd unverzüglich über jede Änderung seines (Sozialversicherungs-) Status informieren. 

 

Der Auftragnehmer ist allein verantwortlich für alle durch Gesetz oder eine Zulassung/ Lizenz vorgeschriebenen Offenlegungen gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in Bezug auf die Erledigung mobilitätsbezogener Microtasks.

 

iii) Alter und Lizenz. Der Auftragnehmer ist volljährig im Sinne des jeweiligen Markts, in dem er die mobilitätsbezogenen Microtasks ausführt, hat - falls erforderlich - eine gültige Fahrerlaubnis (z. B. Führerschein) und verfügt über die entsprechende Berechtigung/ Zertifizierung die für den Betrieb von Fahrzeugen der entsprechenden Mobilitätsanbieter, die im jeweiligen Markt zur Durchführung von mobilitätsbezogenen Microtasks verwendet werden, erforderlich oder empfehlenswert ist.

 

iv) Mobilitätsanbieter Kriterien. Der Auftragnehmer erkennt an, dass für die Ausführung von mobilitätsbezogenen Microtasks über StreetCrowd, die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kriterien des Mobilitätsanbieters gelten (z. B. Führerschein, Versicherung, Abschluss von Zuverlässigkeitsüberprüfungen, usw.).


 

Vor der Durchführung mobilitätsbezogenen Microtasks erklärt sich der Auftragnehmer damit einverstanden, dass StreetCrowd mit dem jeweiligen Mobilitätsanbieter, für den die Aufgaben ausgeführt werden, überprüft wird, dass der Auftragnehmer die erforderlichen Voraussetzungen der Benutzervereinbarung des Anbieters erfüllt. Der Auftragnehmer erkennt an, dass StreetCrowd regelmäßig mit dem jeweiligen Mobilitätsanbieter überprüft, ob der Auftragnehmer die erforderlichen Anforderungen weiterhin erfüllt. 

 

Durch die Bestätigung dieser Vereinbarung erklärt sich der Auftragnehmer damit einverstanden, StreetCrowd den Status und die Informationen seines Kontos vom jeweiligen Mobilitätsanbieter mitzuteilen. Dies beinhaltet und beschränkt sich nicht nur auf Daten der bisher getätigten Fahrten, die StreetCrowd verwendet, um abgeschlossene Aufgaben für StreetCrowd zu überprüfen, die Einhaltung der Vereinbarung durch den Auftragnehmer zu überprüfen und den Service von StreetCrowd sicherzustellen. Sollte eine der Anforderungen des Mobilitätanbieters nicht mehr erfüllt werden, kann StreetCrowd den Auftragnehmer unverzüglich auf unbestimmte Zeit oder bis zur Erfüllung der Anforderungen aussetzen.

 

Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass StreetCrowd Aufgaben eines bestimmten Anbieters verwehren kann, wenn der Auftragnehmer die erforderlichen Kriterien dieses Mobilitätanbieters nicht erfüllt.

 

v) Ausrüstung. Der Auftragnehmer unterhält die gesamte Ausrüstung, die er nach eigenem Ermessen für notwendig hält  um mobilitätsbezogene Microtasks zu erbringen, auf eigene Kosten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Ausrüstung von StreetCrowd zu kaufen, zu leasen oder zu mieten. Der Auftragnehmer bescheinigt, dass seine Ausrüstung allen Branchen- und Qualitätsstandards entspricht und sich in gutem Zustand befindet. 

 

vi) App Nutzung. Der Auftragnehmer erklärt, dass sein Zugriff auf und seine Verwendung der App oder eines Teils davon keinen Verstoß gegen andere Vereinbarungen, Verträge, Nutzungsbedingungen, Gesetze oder Bestimmungen denen er unterliegt darstellt.

 

vii) Wettbewerbserkundung. 

Der Auftragnehmer bestätigt, die App nicht dafür zu verwenden, um Wettbewerbsinformationen über StreetCrowd, die App, StreetCrowd Produkte oder StreetCrowd Dienstleistungen zu erhalten oder anderweitig mit StreetCrowd und seinen verbundenen Unternehmen in Wettbewerb zu treten.

viii) Genauigkeit. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jederzeit korrekte, vollständige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen diesen Vertrag vor, der zum sofortigen Ende des Vertrags führen kann.

 

ix) Passwort. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für den Schutz des Passworts, das er für den Zugriff auf den StreetCrowd-Service verwendet, sowie für alle Aktivitäten oder Aktionen unter diesen Passwort, unabhängig davon, ob das Passwort für den StreetCrowd-Service oder den  Service eines Drittanbieters bestimmt ist. Der Auftragnehmer darf niemandem den Zugriff auf sein Konto gestatten und darf das Konto nicht verkaufen oder übertragen. Eine Ausnahme stellen Subunternehmer und Vertreter dar, für die der Auftragnehmer die volle Verantwortung trägt und die vollständige Einhaltung diesen und aller anderen Punkte dieser Vereinbarung sicherstellt, wie in Punkt 2, x) beschrieben.

 

Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, das Konto eines anderen nicht zu verwenden. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit StreetCrowd unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn er eine nicht autorisierte Nutzung seines Kontos feststellt. StreetCrowd hat das Recht, den Zugriff auf den StreetCrowd-Service zu verweigern, wenn das Konto des Auftragnehmers aufgrund von Passwort Verstößen wie in dieser Vereinbarung beschrieben, geschlossen wird.

 

x) Subunternehmer und Vertreter. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Subunternehmer, Stellvertreter oder andere verbundene Unternehmen alle Punkte dieser Vereinbarung erfüllen und einhalten.

 

a. Sofern der Auftragnehmer einen Subunternehmer oder Vertreter mit der Durchführung von mobilitätsbezogenen Microtasks beauftragt, erkennen der Auftragnehmer und StreetCrowd an und stimmen überein, dass der Subunternehmer oder Vertreter kein Arbeitnehmer von StreetCrowd ist und dass kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Subunternehmer oder Vertreter und StreetCrowd besteht. Entsprechendes gilt sinngemäß für Mitarbeiter des Auftragnehmers. Weder StreetCrowd noch der Subunternehmer oder Vertreter haben das Recht, den anderen vertraglich oder anderweitig zu binden, es sein denn, es ist ausdrücklich vorgesehen. 

 

b. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung, steht es im alleinigen Ermessen des Auftragnehmers, über die Verwendung von Subunternehmern oder Vertreterns zu entscheiden und der Auftragnehmern ist allein für die Leistungen seiner Subunternehmer und Vertreter verantwortlich. Der Auftragnehmer (oder sein Eigentümer oder Auftraggeber) ist gemäß dieser Vereinbarung nicht verpflichtet, persönlich mobilitätsbezogene Microtasks durchzuführen. Ungeachtet des Vorstehenden haftet der Auftragnehmer für die Erbringung von mobilitätsbezogenen Microtasks durch seine Subunternehmer und Vertreter, und die Beauftragung von Subunternehmer oder Vertreter entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Subunternehmer und Vertreter, die mobilitätsbezogene Microtasks durchführen, alle in diesem Vertrag genannten Voraussetzungen erfüllen, als ob der Subunternehmer oder Vertreter der Auftragnehmer wäre. 

 

c. Der Auftragnehmer versichert, dass er Drittstaatsangehörige nur in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Rechtsvorschriften als Subunternehmer oder Arbeitnehmer und nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von StreetCrowd beschäftigt. 

 

d. Entgelte für die von Subunternehmern oder Vertretern erbrachten  mobilitätsbezogenen Microtasks sind vom Auftragnehmer zu zahlen. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung und StreetCrowd ist nicht verantwortlich für die Zahlung von Vergütungen. Leistungen und Aufwendungen an Subunternehmer oder Vertreter (die im alleinigen Ermessen des Auftragnehmers festgelegt werden), sowie für alle erforderlichen Einkommenssteuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge im Zusammenhang mit Subunternehmern oder Vertretern und/oder deren Arbeitnehmern. 

 

xi) Inaktivität. StreetCrowd behält sich das Recht vor, den Auftragnehmer aus dem StreetCrowd-Service auszuschließen und seine Konten zu kündigen, wenn der Auftragnehmer innerhalb einer bestimmten Zeit nicht an  StreetCrowd teilnimmt (keine mobilitätsbezogenen Microtasks ausführt). Der Auftragnehmer wird rechtzeitig über eine Kündigung des Kontos aufgrund von Inaktivität informiert.

 

xii) Drive-ready. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die entsprechenden Mobilitätsanbieter Konten fahrbereit zu halten. Alle Aktionen, die das Konto oder die Konten in den Status “nicht fahrbereit” überführen, können automatisch zu einer sofortigen Deaktivierung des Kontos des Auftragnehmers in Bezug auf StreetCrowd führen, die sich auf einen bestimmten Mobilitätsanbieter beziehen. Der Auftragnehmer ist möglicherweise vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage, StreetCrowd Aufgaben auszuführen, die sich auf einen oder mehrere Mobilitätsanbieter beziehen.

 

xiii) Keine Manipulationen an Produkten oder anderem Firmeneigentum. Der Auftragnehmer stimmt zu, dass er unter keinen Umständen eine Reparatur, Wartung, Änderung oder anderweitige Modifikation der Fahrzeuge des Mobilitätsanbieters, oder anderen relevanten Equipment und Geräte vornehmen darf, außer diese wurde explizit von StreetCrowd als mobilitätsbezogene Microtasks angeboten und somit auch in der App dokumentiert. Wenn ein Fahrzeug reparaturbedürftig ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, dies dem Mobilitätsanbieter direkt zu melden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, diesbezügliche Regeln zu befolgen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters festgelegt sind.

 

xiv) Versicherung. Der Auftragnehmer unterhält auf eigene Kosten alle angemessenen Versicherungen, einschließlich und nicht beschränkt auf die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers, die alle Personen abdeckt, die als Subunternehmer, Vertreter oder in anderen relevanten Rollen mobilitätsbezogene Microtasks ausführen; Kfz-Versicherung, Sach- und Feuerversicherung, einschließlich einer Versicherung für  Gewerbeimmobilien, Gebäude und Hausrat, wenn zutreffend. 

 

xv) Rechte Dritter. Der Auftragnehmer versichert, dass eingereichte Arbeiten und / oder Daten keine Rechte Dritter verletzen. Dies umfasst insbesondere die Verletzung von Urheber- und / oder Markenrechten sowie von Rechten des geistigen Eigentums. Der Auftragnehmer trägt die Kosten für alle eventuelle Rechtsstreitigkeiten.

 

xvi) Standort. Aus Gründen der Effizienz sollte sich der Auftragnehmer in angemessenen Nähe zu den Bereitstellungsbereichen in seinem Markt befinden. 

 

3. Verwendung der StreetCrowd App

 

Der Auftragnehmer erkennt an, dass die Ausführung von mobilitätsbezogenen Microtasks die Verwendung der geschützten StreetCrowd App erfordert und dass der Auftragnehmer, wenn er nicht auf die StreetCrowd App zugreifen oder diese nicht nutzen kann, nicht in der Lage sein wird, mobilitätsbezogene Microtasks zu erbringen. 

 

i) Netzwerkzugriff und Geräte. Für die Nutzung der App und die Erfüllung der von StreetCrowd-angebotenen Aufgaben benötigt der Auftragnehmer Zugriff auf ein Smartphone, auf dem die StreetCrowd-App installiert ist. Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung der erforderlichen Geräte und Datennetze verantwortlich. Daten- und Nachrichtengebühren für das Mobilfunknetz können anfallen, wenn der Auftragnehmer von seinem Gerät aus auf die Dienste zugreift oder diese nutzt. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, kompatible Hardware oder Geräte zu erwerben und zu aktualisieren, die für den Zugriff auf die Dienste und die App sowie für deren Aktualisierungen erforderlich sind. StreetCrowd garantiert nicht, dass die StreetCrowd-Services oder Teile davon auf einer bestimmten Hardware oder auf bestimmten Geräten funktionieren. Darüber hinaus können die StreetCrowd-Services Störungen und Verzögerungen bei der Nutzung des Internets und der elektronischen Kommunikation unterliegen.

 

ii) Standort Information. Der Auftragnehmer  erkennt an und stimmt zu, dass seine Geo-Standortinformationen StreetCrowd über die StreetCrowd-App zur Verfügung gestellt werden müssen, um mobilitätsbezogenen Microtasks bereitzustellen, und dass solche Geo-Standortinformationen von StreetCrowd überwacht und verfolgt und an Dritte weitergegeben werden können, wenn der Auftragnehmer angemeldet und verfügbar ist, um Aufgaben zu erhalten. Der Auftragnehmer wird keine falschen Geo-Standonintormationen melden, die StreetCrowd-App daran hindern, seinen Geo-Standort zu melden, oder auf andere Weise versuchen, diese Anforderung zu umgehen. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass eine solche Geolokalisierung über die App keine Kontrolle seiner Tätigkeit durch StreetCrowd darstellt, sondern nur darauf abzieht, die Effektivität der Dienstleistungen sicherzustellen, was eine sofortige Standortinformation erfordert.

 

iii) Inhalte Dritter. Der Auftragnehmer erkennt an, dass die App Links zu Websites oder Apps von Drittanbietern enthalten kann, die nicht Eigentum von StreetCrowd sind oder von StreetCrowd kontrolliert werden. StreetCrowd hat keine Kontrolle über Inhalte, Datenschutzrichtlinien oder Praktiken von Websites oder Diensten Dritter und übernimmt keine Verantwortung dafür. Der Auftragnehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass StreetCrowd weder direkt noch indirekt für Schäden oder Verluste verantwortlich oder haftbar ist, die durch oder im Zusammenhang mit der Verwendung oder dem Vertrauen auf solche Inhalte, Waren oder Dienstleistungen entstehen oder über solche Websites oder Dienste. StreetCrowd empfiehlt dem Auftragnehmer, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Websites oder Diensten Dritter die er besucht, zu lesen.

 

4. Microtasks & Entgelte 

 

StreetCrowd bietet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, mobilitätsbezogene Microtasks für einen oder mehrere Mobilitätsanbieter auszuführen. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, die angebotenen mobilitätsbezogene Microtasks nach eigenem Ermessen anzunehmen. Wenn der Auftragnehmer keine StreetCrowd-Aufgaben ausführen möchte, muss er sich einfach nicht mit der jeweiligen Aufgabe befassen oder die Verwendung der StreetCrowd-App komplett einstellen. Er kann dies jederzeit ohne Angabe von Gründen tun.

 

StreetCrowd stellt ein Entgelt für abgeschlossene mobilitätsbezogene Microtasks zur Verfügung. Der Mechanismus zum Erstellen oder Akzeptieren von diesen Aufgaben sowie der spezifische Zahlungsvorgang können nach Ermessen von StreetCrowd variieren und sich von einem Mobilitätsanbieter zum anderen unterscheiden. Das genaue Verfahren zum Ausführen von mobilitätsbezogenen Microtasks wird in dem Mobilitätsanbieter-Rule Book beschrieben.

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, StreetCrowd auf Anfrage die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:

- vollständiger Name

- persönliche E-Mail-Adresse

- Adresse

- Ausweis-Informationen (falls zutreffend)

- Bescheinigung der Gewerbeanmeldung (falls zutreffend)

- E-Mail-Adresse des Mobilitätsanbieterkontos

- E-Mail-Adresse für die elektronische Zahlung (z.B.paypal)

- Wohnort

- sonstige Informationen, die für die Durchführung der mobilitätsbezogenen Microtasks in dem jeweiligen Markt relevant sind

 

und erklärt sich damit einverstanden, StreetCrowd jederzeit zu informieren, wenn sich die angeforderten Informationen ändern. Durch die Bereitstellung dieser Informationen stimmt der Auftragnehmer StreetCrowd zu, über eines der oben genannten Kommunikationsmittel Kontakt aufzunehmen.

 

i) Registrierung. Die Durchführung von mobilitätsbezogene Microtasks setzt die Registrierung für den Service StreetCrowd über die App voraus. Die Registrierung ist kostenlos. Die Registrierung erfolgt durch Registrieren eines StreetCrowd-Mitgliedskontos über die App oder über einen Webbrowser und das Bereitstellen der entsprechenden erforderlichen Informationen, einschließlich die Bestätigung dieser Vereinbarung durch Unterschrift. Der Registrierungsprozess kann zwischen den Märkten variieren, in denen StreetCrowd aktiv ist, und StreetCrowd behält sich vor, diesen Prozess nach eigenem Ermessen zu ändern. Es besteht kein automatischer Anspruch durch die Registrierung. Um mobilitätsbezogene Microtasks ausführen zu können, muss der Auftragnehmer auch die Anforderungen der jeweiligen Mobilitätsanbieter erfüllen, für die die Aufgaben auszuführen sind.

 

Die Registrierung ist nur unter dem Namen des Auftragnehmers und nicht für Dritte gültig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Dritten keinen Zugang zu seinem Konto zu gewähren und / oder im Auftrag Dritter zu handeln. Eine Ausnahme sind Subunternehmer oder Vertreter des Auftragnehmers, für die der Auftragnehmer gemäß Abschnitt 2, x) verantwortlich ist.

 

ii) Aufgaben annehmen und ablehnen. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, die angebotenen mobilitätsbezogene Microtasks und die entsprechende Entgelte nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Wenn der Auftragnehmer die Aufgabe annimmt, verpflichtet er sich, die mobilitätsbezogene Microtasks professionell und unter Einhaltung der von StreetCrowd festgelegten Qualitätsstandards mit größter Sorgfalt auszuführen. Diese werden dem Auftragnehmer vorab mitgeteilt. Wenn der Auftragnehmer die Aufgabe nicht annimmt, ist er nicht verpflichtet, die ihm vorgeschlagene Aufgabe auszuführen. Der Auftragnehmer kann die Aufgabe ablehnen, indem er sie einfach nicht ausführt oder die Nutzung der App ohne Angabe von Gründen jederzeit ganz einstellt.

 

iii) Sicherheit und Rechtmäßigkeit. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von StreetCrowd angeforderten mobilitätsbezogenen Microtasks in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Sicherheitsgesetzen, Gesetzen und/oder Gebrauchsvorschriften in den jeweiligen Markt in Bezug auf den Zugang zu den mobilitätsbezogenen Microtasks durchführt werden. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften verantwortlich ist, die für die Ausführung mobilitätsbezogener Microtasks gelten, auch durch den Einsatz seiner eigenen Subunternehme, Vertreter, oder Ähnliches.

 

iv) Unvollständigkeit oder Nichterfüllung. Sofern nicht anders zwischen StreetCrowd und dem Auftragnehmer vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben, ist StreetCrowd nicht verpflichtet, an den Auftraggeber Entgelte oder andere Zahlungen im Zusammenhang mit mobilitätsbezogenen Microtasks zu zahlen, die nicht in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und dem jeweiligen Mobilitätsanbieter-Rule Book sind. Der Auftragnehmer wird die Bedingungen oder Anforderungen dieses Vertrags nicht umgehen oder zu umgehen versuchen.

 

v) Ausführungsfreiheit. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung ist der Auftragnehmer allein verantwortlich für die Bestimmung der Art und Weise, wie die mobilitätsbezogenen Microtasks durchzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Frage, ob Subunternehmer oder Vertreter zur Erbringung aller oder eines Teils der mobilitätsbezogenen Microtasks eingesetzt sollen und StreetCrowd hat kein Recht zur Kontrolle oder Vorschreibung der Art und Weise, der Methode oder der Mittel, die der Auftragnehmer zur Erbringung der mobilitätsbezogenen Microtasks verwendet, und wird solche Kontrollen und Vorschreibung nicht machen. 

 

vi) Nicht-Exklusivität. Der Auftragnehmer sagt zu, dass er nicht von StreetCrowd wirtschaftlich abhängig ist und wird und dass er seine Dienstleistungen anderen Kunden anbieten und weiterhin anbieten wird. Nichts hierin hindert der Auftragnehmer daran, Dienstleistungen für andere Unternehmen zu erbringen, einschließlich eines Unternehmens, das direkt mit StreetCrowd konkurriert. Diese Dienstleistungen können parallel mit den mobilitätsbezogenen Microtasks während eines Auftrags ausgeführt werden, vorausgesetzt dass diese parallelen Dienstleistungen die Ausführung den mobilitätsbezogenen Microtasks  durch den Auftragnehmer während eines solchen Auftrags nicht behindert. 

 

vii) Parkplätze. StreetCrowd garantiert nicht, dass am Ende einer vorgeschlagenen Route oder am Ende einer Aufgabe ein passender Parkplatz verfügbar ist. StreetCrowd haftet nicht für Kosten im Zusammenhang mit Tickets oder Abschleppdiensten, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer eine Fahrt auf einem ungültigen Parkplatz beendet.

 

viii) Konto Beschränkungen. 

Der Auftragnehmer erkennt an, dass StreetCrowd den Auftragnehmer möglicherweise auffordern kann, die Nutzung seines persönlichen, Mobilitätsdienstkontos für einen bestimmten Standort und / oder eine bestimmte Zeit nach Abschluss einer mobilitätsbezogenen Microtasks zu beschränken. Das StreetCrowd-Konto kann vorübergehend gesperrt oder aufgelöst werden, wenn der Auftragnehmer die festgelegten Regeln der Aufgabe konsequent nicht einhält.

 

ix) Benachrichtigungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, StreetCrowd umgehend über Produktprobleme zu informieren, einschließlich, aber ohne Einschränkung, über Auslassungen oder Fehler an der Position der in der App bereitgestellten Fahrzeuge, und jegliche Schäden StreetCrowd zu melden.

 

5. Zahlung der Entgelte 

 

StreetCrowd zahlt den Auftragnehmer für die mobilitätsbezogenen Microtasks  in Höhe des Betrags gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen für jeden Auftrag und in Form von einem Entgelt. Durch das Aktivieren und Starten der mobilitätsbezogenen Microtask über die App erklärt sich der Auftragnehmer mit dem (über StreetCrowd-Website, E-Mail, Push-Benachrichtigung oder App) angebotenen Entgelt und den jeweiligen Bedingungen der im Mobilitätsanbieter-Rule Book beschriebenen Aufgabe einverstanden. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen der Aufgabe gilt als Nichterfüllung der mobilitätsbezogenen Microtasks und hat zur Folge, dass der Auftragnehmer keinen Anspruch auf ein Entgelt hat.

 

i) Zahlungsbedingungen. Die Parteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass der Auftragnehmer keine Rechnungen für die von ihm erbrachten mobilitätsbezogenen Microtasks ausstellt. Stattdessen darf StreetCrowd dem Auftragnehmer eine Gutschrift für die Entgelte ausstellen. Der Auftragnehmer bestätigt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zur Rechnungsstellung über Gutschriften sowie zur elektronischen Übermittlung der Gutschriften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle relevanten Informationen und Daten, die für die Ausstellung der Gutschriften erforderlich sind, ordnungsgemäß und gründlich an StreetCrowd zu übermitteln. Diese Verpflichtung umfasst u.a. Informationen, die Mehrwertsteuer auf die mobilitätsbezogenen Microtasks in dem jeweiligen Markt ausschließen können. Durch die Anwendung des Gutschriftverfahrens bestätigen die Parteien, dass keine Rechnung durch den Auftragnehmer erforderlich ist.  

 

ii) Zahlungsplan. Der Zahlungsplan für die Entgelte, die für eine bestimmte mobilitätsbezogene Microtask angeboten werden, wird von StreetCrowd über die StreetCrowd-Website, E-Mail, Push-Benachrichtigung oder die App oder im jeweiligen Mobilitätsanbieter-Rule Book beschrieben.

 

iii) Kosten. Die Entgelte und alle Aktionscodes (im Folgenden „Aktionscodes“ oder “Aktionscode”), die gemäß dieser Vereinbarung an den Auftragnehmer gezahlt werden, stellen den gesamten Betrag dar, den StreetCrowd für die Erbringung von mobilitätsbezogenen Microtasks durch den Auftragnehmer oder einen Subunternehmer oder Vertreter zu zahlen hat. Der Auftragnehmer erkennt an und stimmt ausdrücklich zu, dass er allein für alle Kosten und Aufwendungen verantwortlich ist, die sich aus der Erbringung von mobilitätsbezogenen Microtasks ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten im Zusammenhang mit Subunternehmern, Vertretern und Ausrüstung. Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, übernimmt der Auftragnehmer das gesamte Risiko der Beschädigung oder des Verlusts von Ausrüstungsgegenständen, die zur Durchführung von mobilitätsbezogenen Microtasks verwendet werden. 

 

iv) Zahlungsadresse. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, StreetCrowd auf Anfrage eine gültige E-Mail-Adresse für die elektronische Zahlung mitzuteilen. In bestimmten Fällen kann der Auftragnehmer, wenn er vom Auftragnehmer ausdrücklich dazu aufgefordert und schriftlich mit StreetCrowd einverstanden ist, das vollständige Entgelt möglicherweise nur in Aktionscodes erhalten und auf die Angabe seiner gültigen elektronischen Zahlungs-E-Mail-Adresse während des Registrierungsprozesses verzichtet. Dies hängt von dem jeweiligen Mobilitätsanbietern ab, für den die Aufgaben ausgeführt werden, und von den Bedingungen, die im jeweiligen Mobilitätsanbieter-Rule Book definiert sind. Wenn eine an StreetCrowd übermittelte falsche oder ungültige E-Mail-Adresse zur Zahlung auf ein falsches oder ungültiges Konto führt (es sei denn, der Auftragnehmer hat sich ausdrücklich schriftlich per E-Mail von der Übersendung seiner Entgelte an diese E-Mail-Adresse enthalten), erfolgt keine wiederholte Auszahlung.

 

v) Erklärungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle den Auftragnehmer gezahlten Entgelte an die zuständigen lokalen Steuerbehörden in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu melden. 

 

vi) Streitigkeiten. Zahlung durch StreetCrowd an den Auftragnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung gelten als vollständig und korrekt, sofern sie nicht in Übereinstimmung mit den folgenden Regelungen bestritten werden. Um eine Zahlung zu bestreiten, muss der Auftragnehmer innerhalb von vierzehn (14) Tage nach Zahlungseingang eine schriftliche Nachricht über die Bestreitung an StreetCrowd senden. Wenn die Parteien nicht in der Lage sind, die Streitigkeit beizulegen, wird sie einem Schiedsverfahren gemäß Abschnitt 14  unterzogen.

 

6. Aktionscodes

 

StreetCrowd kann nach eigenem Ermessen Aktionscodes erstellen oder freigeben, die für Rabatte auf zukünftige Dienste und / oder Dienste eines Drittanbieters eingelöst werden können. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Aktionscodes: (i) für das beabsichtigte Publikum und den beabsichtigten Zweck und auf rechtmäßige Weise verwendet werden müssen; (ii) dürfen nicht in irgendeiner Weise vervielfältigt, verkauft oder übertragen oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (unabhängig davon, ob sie in einer öffentlichen Form oder auf andere Weise veröffentlicht werden), es sei denn, StreetCrowd gestattet dies ausdrücklich. (iii) von StreetCrowd jederzeit ohne Angabe von Gründen deaktiviert werden können, ohne dass eine Haftung gegenüber StreetCrowd besteht; (iv) dürfen nur gemäß den spezifischen Bedingungen verwendet werden, die StreetCrowd für diesen Aktionscodes festlegt; (v) können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden; und (vi) können vor ihrer Verwendung verfallen. StreetCrowd behält sich das Recht vor, Gutschriften oder andere Funktionen oder Vorteile, die durch die Verwendung des Empfehlungssystems oder der Aktionscodes durch den Auftragnehmer oder einen anderen Auftragnehmer erzielt wurden, zurückzuhalten oder abzuziehen, falls StreetCrowd feststellt, dass die Verwendung oder Einlösung eines Aktionscodes irrtümlich, betrügerisch, rechtswidrig oder in sonstiger Weise gegen die StreetCrowd-Nutzungsbedingungen verstoßen hat.

 

7. Verhältnis der Parteien. 

 

Diese Vereinbarung wird zwischen gleichberechtigten, unabhängigen Unternehmen geschlossen, die sich in separaten Besitz befinden und separat betrieben werden. Die Parteien beabsichtigen mit dieser Vereinbarung eine Beziehung zwischen Auftraggeber (StreetCrowd) und unabhängigen Auftragnehmer (der Auftragnehmer). Keine der Parteien hat das Recht, die andere Partei vertraglich zu binden, es sei denn, dies ist ausdrücklich vorgesehen. 

 

i) Die Parteien beabsichtigen nicht, mit diesem Vertrag das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber herzustellen. Der Auftragnehmer ist ein unabhängiger Dienstleister.

 

ii) Der Auftragnehmer ist nicht befugt oder berechtigt, Schulden, Verpflichtungen oder Haftungen im Namen von StreetCrowd einzugehen. 

 

iii) Der Auftragnehmer erkennt an, dass er unter keinen Umständen Anspruch auf Versicherungsschutz im Rahmen von Sozial-, Kranken- oder Zahnarztplänen, Lebens- oder Invalidenversicherungen, Pensionsplänen, Aktienplänen, oder andere Nebenleistungen von StreetCrowd hat. 

 

iv) Der Auftragnehmer arbeitet nicht innerhalb eines organisierten Betriebes oder Büros von StreetCrowd und unterliegt keinen genauen Anweisungen oder bestimmten Arbeitszeiten. 

 

v) Der Auftragnehmer bestimmt die Methode, die Details und die Leistungsmerkmale der mobilitätsbezogenen Microtasks. StreetCrowd wird die Art und Weise der Leistungserbringung nicht kontrollieren oder bestimmen, einschließlich der Zeit, die ein Auftragnehmer für die Aufgaben aufwendet.

 

8. Änderungen.

 

StreetCrowd behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Vereinbarung nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern oder zu ersetzen. Wenn eine Überarbeitung wesentlich ist, wird StreetCrowd mindestens 7 Tage vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen informieren. Was eine wesentliche Änderung darstellt, wird nach eigenem Ermessen festgelegt. Die Fortsetzung des Engagements des Auftragnehmers für mobilitätsbezogene Microtasks bedeutet die Annahme aller Änderungen. Wenn der Auftragnehmer den neuen Bedingungen nicht zustimmt, muss er die Nutzung des StreetCrowd-Dienstes kündigen.


 

9. Kündigung. 

 

i) Diese Vereinbarung beginnt am Beginndatum und wird bis zur Kündigung durch eine der Parteien fortgesetzt. 

 

ii) Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung sofort durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei (E-mail gilt) kündigen, wenn die andere Vertragspartei einen wesentlichen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung begeht und / oder wenn die andere Vertragspartei unfähig ist und / oder bei Ungültigkeit oder Verlust der erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen einer Vertragspartei.

 

iii) Der Auftragnehmer muss jederzeit genaue, vollständige und aktuelle Informationen bereitstellen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Vereinbarung vor, der zur sofortigen Kündigung dieser Vereinbarung führen kann.

 

iv) StreetCrowd behält sich das Recht vor, den Auftragnehmer aus dem StreetCrowd-Service zu entfernen und sein Konto zu kündigen, wenn das Konto für einen längeren Zeitraum inaktiv ist.

 

v) StreetCrowd darf den Vertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer gegen die Bestimmungen im Mobilitätsanbieter-Rule Book verstößt, für den der Auftragnehmer mobilitätsbezogene Microtasks ausführt.

 

vi) StreetCrowd darf den Zugang zu seinen Diensten ohne vorherige Ankündigung oder Haftung ohne Grund und ohne Einschränkung sofort kündigen.

 

vii) Wenn der Auftragnehmer die angebotenen StreetCrowd-Aufgaben nicht weiter ausführen möchte, kann er die Nutzung des StreetCrowd-Service jederzeit beenden.

 

Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die aus ihrer Natur über die Kündigung hinaus gültig sind, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Eigentumsbestimmungen, Gewährleistungsausschlüsse, Vertraulichkeit, Freistellung und Haftungsbeschränkungen, gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung und aller Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und bleiben in Kraft und sind für die Vertragsparteien und ihre gesetzlichen Vertreter, Erben, Nachfolger und Beauftragten verbindlich.

 

Mit der Kündigung erlischt das Recht des Auftragnehmers zur Nutzung der StreetCrowd-Service mit sofortiger Wirkung.

 

10. Garantie und Haftungsbeschränkung

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, StreetCrowd für alle direkten Schäden zu entschädigen, die sich aus der Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag und/oder zwingender gesetzlicher Bestimmungen ergeben können. 

StreetCrowd übernimmt keine Haftung für den ordnungsgemäßen Betrieb des Mobiltelefons des Auftragnehmers. Es gibt keine Garantie für die Richtigkeit der angezeigten Informationen im StreetCrowd-Service oder der allgemeinen Funktionalität der App. 

 

Insbesondere gibt es keine Garantie für die Position des Fahrzeugs eines Mobilitätsanbieters oder dafür, dass das Fahrzeug auf der genannten Position bleibt, während ein Auftragnehmer auf dem Weg ist, eine StreetCrowd-Aufgabe auszuführen, selbst wenn das StreetCrowd-Service funktionsfähig ist.

 

Darüber hinaus kann nicht garantiert werden, dass bei Ankunft in einer gewünschten Zone passende Parkplätze zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer haftet für alle Kosten im Zusammenhang mit Schäden, Verwarnungen für Ordnungswidrigkeiten oder Abschleppungen, die durch den Umstellen von Fahrzeugen für den StreetCrowd-Service entstehen. StreetCrowd haftet nicht für indirekte, strafbare Folgeschäden, die sich aus der Nutzung des StreetCrowd-Service ergeben oder damit verbunden sind, selbst wenn diese Schäden gemeldet werden. StreetCrowd übernimmt keine Haftung für die Nutzung des StreetCrowd-Service durch den Auftragnehmer oder für die Tatsache, dass der Auftragnehmer die Dienste eines Mobilitätsanbieters nicht zugreifen oder nutzen kann.

 

StreetCrowd haftet weder für Leistungs- oder Service Unterbrechungen oder Verluste, noch übernimmt StreetCrowd eine Garantie für die Qualität, Eignung, Sicherheit, Service und Kapazität von Drittanbietern. StreetCrowd haftet nicht für Ausfälle, technische Probleme oder unvorhergesehene Ereignisse, auf die StreetCrowd oder der Drittanbieter keinen Einfluss haben.

 

Keine der Parteien haften:

i) für Tod oder Körperverletzung, die durch seine oder ihre Fahrlässigkeit verursacht wurden;
ii) bei betrügerischer Falschdarstellung oder sonstiger betrügerischer Handlung oder Unterlassung; oder
iii) für jede andere Haftung, die nicht gesetzlich ausgeschlossen oder beschränkt werden kann,

 

Auch wenn eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung andernfalls den Eindruck erwecken würden, dass dies der Fall sein könnte.

 

Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt StreetCrowd keine Haftung oder Verantwortung für: a) Personen- oder Sachschäden (einschließlich Tod)  jeglicher Art im Zusammenhang mit der Durchführung mobilitätsbezogener Microtasks oder dem Zugang zu oder Verwendung der App, b) Bugs, Software Viren, Trojaner oder ähnliches, die von Dritten oder durch die App übertragen werden können, oder c) unbefugter Zugriff auf oder Verwendung der sicheren StreetCrowd-Server und/oder sämtlicher persönlicher Informationen die von Dritten gespeichert werden.


 

11. Haftungsausschluss 

 

StreetCrowd bemüht sich in angemessenen Maße, die Technologieplattform für seine Dienste funktionsfähig zu erhalten. StreetCrowd haftet jedoch nicht für Mängel oder Ausfälle im Zusammenhang mit der Technologieplattform oder Teile davon, Inhalte, die mit der App veröffentlicht wurden, oder für Schäden (wie entgangenen Gewinn oder andere Folgeschäden), die auf solche Mängel oder Ausfälle zurückzuführen sein können. Die App kann aus mehreren Gründen unzugänglich oder nicht betriebsbereit sein, einschließlich und nicht beschränkt auf z.B.: (A) Fehlfunktionen der Ausrüstung; (B) regelmäßige Wartungsarbeiten oder Reparaturen, die StreetCrowd gelegentlich durchführen kann; oder (C) Ursachen, auf die StreetCrowd keinen Einfluss hat oder die für StreetCrowd nicht vorhersehbar sind.

 

12. Salvatorische Klausel

 

Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar oder rechtswidrig erweisen, wird diese Bestimmung geändert, um die Ziele dieser Bestimmung so weit wie möglich nach geltendem Recht zu erreichen. 

 

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen sich als nicht durchsetzbar oder rechtswidrig erweisen, behalten die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen ihre Wirksamkeit.

 

13. Vertraulichkeit

 

Die Parteien verstehen, dass die durch diese Vereinbarung geschaffene Leistungsbeziehung die Parteien verpflichtet, vertrauliche, geschützte und andere sensible oder nicht öffentliche Informationen über ihre Geschäftstätigkeit oder Kunden (im Folgenden “vertrauliche Informationen”) offenzulegen und auszutauschen. Die vertrauliche Informationen von StreetCrowd beinhalten ohne Einschränkung Identitäten und Kontaktinformation von StreetCrowd Kunden, Entgelte und Abrechnungspraktiken, strategische Pläne, Marketing- und Werbematerialien, Daten über Methoden, Formeln, Systeme, Datenprozesse und Technologie, und Vereinbarungen, Mitteilungen und andere Korrespondenz zwischen den Parteien. Die vertraulichen Informationen des Auftragnehmers beinhalten ohne Einschränkung Ausrüstung, Bewilligungen und andere gesetzliche Genehmigungen, Marketing- und Werbematerial, Geschäftsbetrieb.

 

ii) Die Parteien Verpflichten sich, die vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei ausschließlich zur Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verwenden und werden die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weitergeben, vorausgesetzt jedoch, dass vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer, Subunternehmer und Vertreter dieser Partei weitergegeben werden können, die diese Informationen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag kennen müssen. Jede Partei ist für jeden Verstoß ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer, Subunternehmer und Vertreter gegen diese Bestimmung verantwortlich. Dieser Abschnitt 13 (ii) gilt nicht für Vertrauliche Informationen die zum Zeitpunkt der Übermittlung an den Empfänger öffentlich bekannt war oder später ohne Verschulden des Empfängers in die Öffentlichkeit gelangt ist, oder wenn der Empfänger nachweisen kann,dass die Information dem Empfänger bereits bekannt war. 

 

iii) Alle vertraulichen Information bleiben ausschließliches Eigentum der offenlegenden Partei. Nichts in dieser Vereinbarung wird als Gewährung von Rechten einer Partei an den vertraulichen Informationen der anderen Partei oder Teilen davon angesehen. 

 

iv) Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Abschnitt 13 hat die geschädigte Partei das Recht, die sofortige Rückgabe aller vertraulichen Informationen zu verlangen und den Ersatz des tatsächlichen Schadens, der aufgrund eines solchen Verstoßes entstanden ist, in Übereinstimmung mit der Schiedsgerichtsbestimmung (Abschnitt 14) zu verlangen. Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass die unbefugte Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Information zu irreparablen Schäden führen würden, für die es keinen angemessenen Rechtsbehelf gibt, und in einem solchen Fall hat die geschädigte Partei zusätzlich Anspruch auf eine einstweilige Verfügung bis zum Schiedsverfahren oder einem anderen Rechtsbehelf, um eine weitere unbefugte Nutzung oder Offenlegung zu verhindern, ohne das Erfordernis einer Kaution. Die Nichteinhaltung eines Teils dieses Abschnitts 13 stellt eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung dar. 

 

14. Geltendes Recht

 

Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen Österreichs ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen. Das Versäumnis von StreetCrowd, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Bedingungen durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte. Diese Vereinbarung stellt in Verbindung mit dem Mobilitätsanbieter-Rule Book die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf die Dienstleistung dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, die die Vertragsparteien in Bezug auf die Dienstleistung getroffen haben.

 

15. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

 

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

 

NECTURE GmbH

Papagenogasse 1A

1060 Wien, Österreich

Email: hi@streetcrowd.com

Website: www.necture.com

 

16. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

 

Der Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:

Rechtsanwalt Savino Menna

NECTURE GmbH

Papagenogasse 1A

1060 Wien, Österreich

Email: dpo@necture.com

Website: www.necture.com

 

Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

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